Für medizinische Notfälle während eines Aufenthalts im Ausland ist die Auslandskrankenversicherung die optimale Lösung, um die Kosten zu decken. Zudem übernimmt sie auch die Ausgaben für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst tragen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr Aufenthalt im Ausland gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest tragen müssen, falls du deine gebuchte Reise aus Gründen wie plötzlicher Krankheit oder einem Sinneswandel absagen musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornokosten des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch ohne triftigen Grund wird hier nicht erstattet.
Falls du im Urlaub einer anderen Person oder ihrem Eigentum Schaden zufügst, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen führen und im Urlaub passieren, deckt die Reiseunfallversicherung sämtliche entstehenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Bei Unfällen bieten Assistance-Leistungen vor Ort Hilfe. Die Assistance-Versicherung übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und weitere Unterstützung im Urlaubsland.

6,90 €

Mit diesem Ordner kannst du alle Versicherungsdokumente sicher aufbewahren.
8,95 €
Egal ob mit dem Auto, Wohnmobil oder doch per Flugzeug: Jede Reise bietet ihre…
Versicherung ja oder nein? Eine Auslandskrankenversicherung ist bei Reisen ins Ausland eine nicht zu…